BDF - Überbetrieblicher Dienst Dr. Hingerle GBR
Wir helfen Ihnen bei allen gesetzlich vorgeschriebenen Angelegenheiten der betriebsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Unternehmens. Unsere Konditionen sind extrem günstig und fair – Ein Betrieb mit 2 Festangestellten und einer 400 Euro Kraft (z.B. Fahrschule, kleines Taxiunternehmen etc.) bezahlt hierfür nur ca. 2 € pro Monat inkl. MwSt.
intern

  Allgemeine Informationen
 
 
 
 
 


BDF - Überbetrieblicher Dienst Dr. Hingerle GBR


Besonders kostengünstige arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen, insbesondere solcher mit Fahrzeughaltung wie Transport-, Taxi- und Reiseunternehmen, aber auch anderer Betriebe wie Lagerhaltung, Vertrieb, Wartung, Produktion, Dienstleistung und Medizinsektor.

 

 

 

Seit 1999 werden vom BDF bis heute mehr als 2000 Firmen vorwiegend in Oberbayern betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut.

 
 

Prinzip und Grund für unser besonders günstiges Angebot ist die Aufspal-tung der Betreuungstätigkeit in die Betreuung welche direkt vor Ort erforderlich ist  (meist nur ein geringer Anteil) und in diejenige, welche auch von unseren Büros aus erledigt werden kann (in der Regel der überwiegende Anteil) und fast immer für alle betreuten Firmen in etwa gleich ist.
           

Wer muss sich betreuen lassen

Jeder Unternehmer, welcher einen oder mehr als einen Arbeitnehmer hat, ist verpflichtet, sich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben um die Sicherheit seiner Angestellten im Betrieb zu kümmern. Dies bedeutet, dass er die in seinem Betrieb auftretenden gesundheitlichen Probleme kennen muss und auch regelmäßig immer wieder dazu verpflichtet ist, diese zu überdenken. Dabei muss er sich von Gesetz wegen der Hilfe eines Betriebsarztes und der Hilfe eines Sicherheitsingenieurs bedienen. Kontrolliert wird er diesbezüglich in regelmäßigen Abständen von der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Kümmert sich der Unternehmer nicht um diese Betreuung , so erfolgt ein Zwangsanschluss an den Überbetrieblichen Dienst der Berufs-genossenschaft (ASD). Hierzu gibt es zahlreiche Ausführungsvorschriften, welche den Unternehmer jedoch meistes "überfordern", so dass dieser häufig mehr an
Leistungen bestellt als unbedingt erforderlich. Zudem ist es für den einzelnen Unternehmer in der Regel sehr komplizert bzw. fast unmöglich einen Betriebsarzt und auch einen Sicherheitsingenieur zu organisieren und zu bezahlen.

Herr Dr. Hingerle, unser Geschäftsführer, arbeitet seit 30 Jahren auf diesem Gebiet eng mit zahlreichen Unternehmen zusammen. Er kennt die dabei auftretenden Probleme aus langjähriger Erfahrung und hat deshalb für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ein neuartiges Konzept entwickelt welches mit einem Minimum an Aufwand und Kosten auskommt.


  Was macht der BDF


Welche Betreuungen und welche Untersuchungen werden bei uns durchgeführt:


Von uns können Sie alle vom Gesetzgeber bzw. von der Berufsgenossenschaft empfohlenen oder vorgeschriebenen Untersuchungen   z.B. G25 (Gabelstaplerfahrer) oder  G 37 (Bildschirmarbeitsplatz) , die Betriebsbegehungen, die Gefährdungsbeurteilungen und die Arbeitssicherheitsausschusssitzungen durchführen bzw. erledigen lassen. Dazu können Ihre Mitarbeiter zu uns kommen oder wir kommen zu Ihnen in den Betrieb.
Weierhin machen wir für Sie die Einstellungsuntersuchungen neuer Mitarbeiter oder die Zwischenuntersuchungen bei Vedacht auf Gefährdungen am Arbeitsplatz und auch die Untersuchungen auf Tropentauglichkeit und ggf. auch die entsprechenden Impfungen.


Für Angehörige von Feuerwehren wird auch die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung nach G26/3 ( Feuerwehrtauglichkeit) für das Tragen von schwerem Atemschutz und für Berufstaucher die Untersuchung nach G31 (Berufstauchertauglichkeit) durchgeführt.
Für Gärtner und MItarbeiter in Baumschulen und Baumbetreuungsbetrieben machen wir die Untersuchungen nach  H9 ( Arbeiten in großer Höhe z.B.mit Kettensägen). Für Personen, welche mit absturzgefährdeten Arbeiten ) betreut sind machen wir die Untersuchungen nach
G41 (z.B. Arbeit auf Elektromasten).

  Sonstiges

   

Welche Kosten entstehen

Sehen Sie hierzu ausführliche Informationen unter "Allgemeine Info zum Arbeitssicherheits-gesetz"

Kurze Info:

Für die arbeitsmedizinische + sicherheitstechnische Betreuung berechnen wir

11 Euro pro Jahr

(Bei z.B. 5 Mitarbeitern sind dies 50 Euro pro Jahr.)


Ab 20 Mitarbeitern ermäßigt sich dieser Beitrag auf  

7 Euro pro Jahr und ab 50 Mitarbeitern auf 5 Euro pro Jahr


Hat ein Betrieb eine eigene Sicherheitsfachkraft, so berechnen wir für die betriebs-medizinische Betreuung pro Mitarbeiter nur

die Hälfte der oben genannten Gebühren

 


Wer arbeitet bei uns


Bei uns arbeiten nur qualifizierte und erfahrene Ärzte mit entsprechenden Sonderausbildun-gen, Medizinisch technische Assistentinnen und Arzthelferinnen bzw. gleichwertig ausgebildetes Assistenzpersonal.


Eine genaue Auflistung unserer Mitarbeiter finden Sie unter Mitarbeiter.


Adresse


BDF - Überbetrieblicher Dienst Dr. Hingerle GBR
Am Brunnen 17
85551 Kirchheim bei München

(Siehe auch Organisation, Öffnungszeiten und Wegbeschreibung )

Tel: 089/9036110, 9033366, 991880-0
Fax: 089/9030224
Email:
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