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Sehr geehrte Damen, Sehr geehrte Herren ! Sicherlich wissen Sie, dass seit kurzem alle Unternehmer, auch solche mit nur einem „400 EURO Angestellten“, für eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sorgen müssen. Kümmert sich der Unternehmer nicht um diese Betreuung, so erfolgt ein Zwangsanschluss an den überbetrieblichen Dienst der Berufsgenossenschaften. Hierzu gibt es zahlreiche Ausführungsvorschriften, welche den Unternehmer jedoch meist „überfordern“ so dass dieser häufig mehr an Leistungen bestellt als unbedingt erforderlich. Herr Dr. Hingerle, unser Geschäftsführer, arbeitet seit 30 Jahren auf diesem Gebiet eng mit zahlreichen Unternehmen zusammen. Er kennt die dabei auftretenden Probleme aus langjähriger Erfahrung und hat deshalb für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ein neuartiges Konzept entwickelt welches mit einem Minimum an Aufwand und Kosten auskommt. Die Kosten betragen pro Jahr und pro Arbeitnehmer für die meisten Unternehmer Dies sind Gebühren für Verwaltungsaufwand, Hotline, Seminare und sonstige kleinere Dienstleistungen. Sie werden grundsätzlich in Rechnung gestellt, auch wenn keine Leistungen abgerufen werden. Hat ein Unternehmen bereits eine Sicherheitsfachkraft, so entstehen nur die halben Gebühren. Sie können unsere Leistungen jederzeit zum 30.9. eines laufenden Jahres abbestellen. Um die Leistungen unseres Dienstes zu bestellen, senden Sie uns bitte eine Anfrage oder rufen Sie uns an. Nennen Sie uns bitte die Zahl Ihrer Arbeitnehmer und Ihr Tätigkeitsgebiet. Sie erhalten dann ein Auftragsformular und anschließend eine Bestätigung für die Berufsgenossenschaft und außerdem einen Fragebogen zu Ihren Betriebsverhältnissen. Wenn Sie schon Mitglied beim ASD oder einem anderen Dienst sind, so achten Sie auf die Kündigungsfristen. Sie bekommen von uns selbstverständlich eine entsprechende Bestätigung über die neue Mitgliedschaft beim BDF zur Vorlage bei dem anderen Dienst.
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