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Kostengünstige arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen Sehr geehrte Damen, Sehr geehrte Herren !
Sicherlich wissen Sie, dass seit kurzem alle Unternehmer, auch solche mit nur einem „400 EURO Angestellten“, für eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sorgen müssen. Kümmert sich der Unternehmer nicht um diese Betreuung, so erfolgt ein Zwangsanschluss an den überbetrieblichen Dienst der Berufsgenossenschaften. Hierzu gibt es zahlreiche Ausführungsvorschriften, welche den Unternehmer jedoch meist „überfordern“ so dass dieser häufig mehr an Leistungen bestellt als unbedingt erforderlich.
Herr Dr. Hingerle, unser Geschäftsführer, arbeitet seit 30 Jahren auf diesem Gebiet eng mit zahlreichen Unternehmen zusammen. Er kennt die dabei auftretenden Probleme aus langjähriger Erfahrung und hat deshalb für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ein neuartiges Konzept entwickelt welches mit einem Minimum an Aufwand und Kosten auskommt.
Die Kosten betragen pro Jahr und pro Arbeitnehmer für die meisten Unternehmer
nur 5 bis 10 Euro +MwSt.
Dies sind Gebühren für Verwaltungsaufwand, Hotline, Seminare und sonstige kleinere Dienstleistungen. Sie werden grundsätzlich in Rechnung gestellt, auch wenn keine Leistungen abgerufen werden.
(10 € bis zu 20 Arbeitnehmern, 6 € ab 20 Arbeitnehmer und 4 € über 50 Arbeitnehmer, Minimum pro Jahr 20 Euro + MwSt.)
Bei Betrieben mit dreißig und mehr Arbeitnehmern muss unter Umständen ein zusätzlicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Aufwand betrieben werden, welcher separat in Rechnung gestellt wird.
Diese Leistungen erfolgen jedoch immer nur nach explizitem Auftrag durch den Unternehmer.
Hat ein Unternehmen bereits eine Sicherheitsfachkraft, so entstehen nur die halben Gebühren. Sie können unsere Leistungen jederzeit zum 30.9. eines laufenden Jahres abbestellen.
Um die Leistungen unseres Dienstes zu bestellen, unterzeichnen Sie dieses Schreiben und senden es am besten per FAX oder E-Mail zurück. Sie erhalten dann eine Bestätigung für die Berufsgenossenschaft und außerdem einen Fragebogen zu Ihren Betriebsverhältnissen.
Wenn Sie schon Mitglied beim ASD oder einem anderen Dienst sind, so achten Sie ggf. auf die Kündigungsfristen. Sie bekommen von uns selbstverständlich eine entsprechende Bestätigung über die neue Mitgliedschaft bei uns, zur Vorlage beim anderen Dienst. Bestellung Zurück an den BDF (FAX 089/9030224 oder per E-Mail an Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Wir beauftragen Sie bis auf weiteres mit der Wahrnehmung der arbeitsmedizinischen und
sicherheitstechnischen Betreuung unseres Unternehmens.
Wir haben ...............Vollzeit- und ................Teilzeitarbeitnehmer (werden mit ¼ berechnet)
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