BDF - Überbetrieblicher Dienst Dr. Hingerle GBR
Wir helfen Ihnen bei allen gesetzlich vorgeschriebenen Angelegenheiten der betriebsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Unternehmens. Unsere Konditionen sind extrem günstig und fair – Ein Betrieb mit 2 Festangestellten und einer 400 Euro Kraft (z.B. Fahrschule, kleines Taxiunternehmen etc.) bezahlt hierfür nur ca. 2 € pro Monat inkl. MwSt.
intern

Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung von Betrieben
Durch den BDF - Überbetrieblicher Dienst Dr. Hingerle GBR
Gebühren und aktuelle Geschäftsbedingungen

  Die Leistungen des BDF

Allgemeines: Der BDF bietet verschiedene Alternativen an. So kann der Unternehmer oder dessen Mitarbeiter in die Räume des BDF zur betriebsärztlichen Untersuchung kommen oder seine Mitarbeiter dorthin senden. Es steht ihm eine telefonische Hotline für Fragen und Beratungen zur Verfügung. Auch schriftliche Beratungen in Form von Informationsschreiben erfolgen. Weiterhin werden Informationen ins Internet gestellt und für Mitglieder abrufbar gehalten. Regelmäßig werden arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Seminare im Baukastensystem, sowie Beratungen und Untersuchungen in verschiedenen Städten abgehalten. Bei Bedarf und natürlich nur auf Anforderung des Unternehmers kommen Mitarbeiter des BDF in den Betrieb. Der BDF richtet sich nach den Wünschen und Problemen der Berufsgruppe, arbeitet und kalkuliert sehr sparsam und arbeitet so, dass dem Gesetz Genüge getan wird, jedoch mit dem geringstmöglichen Aufwand für den Unternehmer und den geringstmöglichen Kosten. Er erstellt die erforderlichen Belege für die Berufsgenossenschaft und die Nachweise über die Betreuung. Da der BDF bis auf die sehr niedrige Verwaltungsgebühr nur dann zusätzliche Gebühren in Rechnung stellt, wenn die entsprechenden Leistungen vom Arbeitgeber direkt angefordert wurden.


Wichtig für Unternehmer welche Mitglied der BG für Fahrzeughaltung sind oder Arbeitnehmer haben welche einen LKW, TAXI, Omnibus, Gabelstapler etc. führen: Ein Teil der arbeitsmedizinischen Betreuung gilt auch als erfüllt, wenn die Untersuchungen von Fahrern, welche zur Erlangung bzw. Verlängerung des Personenbeförderungsscheins, LKW- oder Omnibusführerscheins alle 5 Jahre den Fahrerlaubnisbehörden vorzulegen sind, von einem anerkanntem Betriebsarzt oder überbetrieblichen Dienst durchgeführt werden, und dieser bei der Untersuchung gleichzeitig auch betriebsmedizinische Belange reflektiert. Gewünscht ist von der BG allerdings, dass dieser Betriebsarzt oder überbetriebliche Dienst vom Unternehmer für die betriebsärztliche Betreuung gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz bestellt wurde. Weiterhin sollte dieser Betriebsarzt oder überbetriebliche Dienst bei Bedarf auch für Beratungen des Unternehmers gemäß § 3 ASiG und ggf. auch bei der Eignungsbeurteilung von neu einzustellenden Fahrern zur Verfügung stehen bzw. mitwirken. Hieraus folgert die Empfehlung der BG für Unternehmer welche Taxifahrer, LKW-Fahrer, Omnibusfahrer etc. beschäftigen, die Fahrer zum Betriebsarzt des BDF zu senden. Die Kosten für diese speziellen verkehrsmedizinischen Untersuchungen müssen allerdings nicht vom Unternehmer sondern vom Fahrer getragen werden, da die G25 (Grundsatzuntersuchung für Fahr- und Steuertätigkeit) keine Pflicht- sondern nur eine Angebotsuntersuchung ist. Das gleiche gilt für die Untersuchung der Reaktion etc. („Betriebsmedizinische Untersuchung oder psychometrische Untersuchung (PMU), Diese Untersuchungen zählen wie eine Stunde Einsatzzeit.


  Kosten beim BDF und Einsatzzeiten

Gebührenfreie Leistungen: Besonders erwähnenswert ist, dass Vorbereitungs- u. Nacharbeitungszeiten (ausgenommen Arbeiten im Rahmen des Arbeitssicherheitsausschusses – ASA - ) sowie Weiterbildungszeiten des Betriebsarztes oder der Sicherheitsfachkraft, telefonische Beratungen, Hotlineberatungen, schriftliche Beratungen, Gruppenberatungen, Beratungen über das Internet, Beratungen in den Räumen des Betriebsarztes oder überbetrieblichen Dienstes, Videovorträge, Impfberatungen, Reiseprophylaxe, Informationen anhand von Broschüren der BG oder des Deutschen Verkehrssicherheitsrates etc., Urlaubs- Kur- und Arbeitsunfähigkeitszeiten des Betriebsarztes oder der Sicherheitsfachkraft auf die Einsatzzeiten angerechnet werden können, aber vom BDF nicht in Rechnung gestellt werden.



Gebühren für Verwaltung (jährlich fällig): Der BDF erhebt für die Organisation der betriebsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung jährlich eine pauschale Verwaltungsgebühr in Höhe von 11 Euro pro Angestellten bis zu zwanzig Angestellten, 7 Euro für jeden weiteren Angestellten bis zu fünfzig Angestellten und 5 Euro für jeden weiteren Angestellten. Teilzeitkräfte werden nach den gesetzlichen Vorgaben einberechnet. Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten werden Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0.5 und solche mit nicht mehr als 30 Stunden mit 0.75 einberechnet. Hat ein Betrieb eine eigene Sicherheitsfachkraft, so entstehen nur die halben Kosten. Die Verwaltungsgebühr ist fällig pro Jahr und pro Angestellten, wobei das Verwaltungsjahr vom 1.10. bis zum 30.9. des Folgejahres läuft. Der Mindestbeitrag pro Jahr und pro Unternehmen beträgt 22 Euro. Die Verwaltungsgebühr wird jeweils am 1.10. des laufenden Betreuungsjahres erhoben. Die Verwaltungsgebühr dient zur Abdeckung der regelmäßig und fest zu kalkulierenden Kosten für Telefon, KFZ, Computer, Porto, Sekretärinnen, Fortbildung, Vorbereitungsarbeiten, Vorbereitung von Fortbildungskursen, Aussendungen usw. Sie beinhaltet auch die telefonische Hotline für Fragen und Beratungen, auch Fragen, welche nicht direkt mit betrieblichen Belangen zu tun haben wie Impfungen, Reisevorsorgen etc. ebenso wie Beratungen in Form von Informationsschreiben und Informationen im Internet, Erfassung relevanter Firmendaten und Beratung bei BG Auflagen sowie der ggf. fernmündlichen bzw. fernschriftlichen Grundbetreuung. Sie beinhaltet keine Sonderleistungen (siehe nachstehend).



Gebühren für Leistungen direkt im Betrieb oder in den Räumen des BDF (Sonderleistungen (nur fällig nach Anforderung durch den Arbeitgeber): Diese entstehen nur dann, wenn der Unternehmer diese ausdrücklich anfordert. Sie können z.B. durch einen Besuch im Betrieb entstehen um angesprochenen Mängeln nachzugehen, z.B. nach einem Besuch der Berufsgenossenschaft oder für Leistungen der Grundbetreuung bzw. betriebsspezifischen Betreuung wie Betriebsbegehungen, Teilnahme am ASA (Arbeitssicherheitsausschuss), Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsplätzen etc. Auch Grundsatzunter-suchungen (Untersuchung des einzelnen Mitarbeiters je nach Gefährdungspotential seines Arbeitsplatzes z.B. Bildschirmtätigkeit oder Arbeit mit lauten Maschinen oder Fahr- und Steuertätigkeit etc.), Impfkampagnen (Grippe), Einstellungsuntersuchungen etc. sind gebührenpflichtig. Alle hier genannten Leistungen können als Nachweis gegenüber der BG mit der dreifachen Anzahl an Stunden aufgerechnet werden als für sie tatsächlich vor Ort aufgewendet wurde, da ein erheblicher Aufwand für die Niederschrift, Auswertung und Vorbereitung benötigt wird. Eine Stunde Betriebsbegehung im Betrieb zählt deshalb z.B. wie 3 Stunden Einsatzzeit. Die Kosten für die genannten Leistungen betragen pro Stunde, welche im Betrieb vor Ort aufgewendet wird bzw. damit im Zusammenhang steht für eine Sicherheitsfachkraft € 90 pro Stunde und für den Betriebsarzt € 120. Anfahrtskosten betragen im Großstadtbereich München (30 km Radius) pauschal 30 €. Darüber hinaus zu fahrende Kilometer werden pro Doppelkilometer mit 1.00 € berechnet. Grundsatzuntersuchungen und Einstellungsuntersuchungen können nach Absprache sowohl im Betrieb, als auch in den Räumen des BDF in Kirchheim erbracht werden. Eine Grundsatzuntersuchung oder eine Einstellungsuntersuchung zählt gegenüber der BG (DGUV) wie 1 Stunde Einsatzzeit. Die Grundsatzuntersuchungen bzw. Einstellungsuntersuchungen werden nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) mit dem einfachen Steigerungsfaktor berechnet (Kosten für eine G 25 Untersuchung z.B. 37.00 Euro) und sind nicht mehrwertsteuerpflichtig. Alle übrigen Leistungen sind mehrwertsteuerpflichtig. Die Beratungen für mehrere Unternehmer können gleichzeitig durchgeführt werden. In diesem Falle ergibt sich hierdurch nochmals eine erhebliche Kostenreduzierung.


  Verpflichtung zu Betriebsbegehungen, Seminaren, Grundsatzuntersuchungen, Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitsausschüssen etc.

Vom BDF werden kostenlose Seminare über relevante Themen aus der Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik regelmäßig in verschiedenen Großstädten Bayerns angeboten. Seminare werden nur dann abgehalten, wenn sich mindestens 10 Interessenten angemeldet haben. Bitte fragen Sie bei uns an, wenn Sie ein solches Seminar interessiert. Zur Teilnahme an den Seminaren, Vorträgen oder sonstigen Angeboten wie Betriebsbegehungen, Grundsatzuntersuchungen, Durchführung eines Sicherheitsausschusses egal in welchem Umfang, werden Sie weder gezwungen noch eine Nichtteilnahme oder eine entsprechend den Vorschriften ungenügende Teilnahme an die Berufsgenossenschaft gemeldet. Die Inanspruchnahme von Leistungen liegt ausdrücklich in Ihrer eigenen Entscheidung. Durch die Kombination einer pauschalen sehr niedrigen Verwaltungsgebühr für zahlreichenicht vor Ort erbrachte Leistungen und der getrennten Berechnung von Leistungen, welche ausdrücklich nurvom Arbeitgeber anzufordern sind, ist es dem BDF möglich die jährlichen Gebühren besonders niedrig zu halten.


  Kündigung, Anpassung der Gebühren

Die vertragliche Vereinbarung über die Betreuung durch den BDF ist jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gründen kündbar. Kostensteigerungen die dem BDF z.B. durch Lohnerhöhungen etc. entstehen dürfen ohne Ankündigung und ohne Frist zum jeweiligen nächsten Geschäftsjahr bis maximal 5% des zuvor in Rechnung gestellten Rechnungsbetrages auf den Vertragspartner umgelegt werden.


 
  Beispielsberechnung von Gebühren pro Jahr


Beispielsrechnung für ein Taxi-Unternehmen mit 2 Arbeitnehmern und 4 Aushilfskräften:
     
Der Unternehmer forderte keine Sonderleistungen an, die 4 Aushilfskräfte zählen wie 2 Vollkräfte:
     
Verwaltungskosten:    
4 Arbeitnehmer x 11 € = 44 € + MwST.

 

Beispielsrechnung für ein Transport-Unternehmen mit 42 Mitarbeitern:

Das Unternehmen wollte nur Sonderleistungen für 1 Arbeitsschutzaussitzung in einem Umfang von je 2 Stunden
für Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft:
     
Verwaltungskosten:    
20 Arbeitnehmer x 11 € = 220 €
22 Arbeitnehmer x 7 € = 154 €
     
Sonderleistungen:    
2 x 90 € = 180 €
2 x 120 € = 240 €
gesamt = 794 € + MwSt.
 

BDF - Überbetrieblicher Dienst
Dr. Hingerle GBR
Am Brunnen 17 – 18
85551 Kirchheim bei München
Tel.: 089/991880-0
FAX: 089/9030224
www.bdf-dr.hingerle.de
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